Stimmrechtsausübung

Statement zur Stimmrechtsausübung bei der ordentlichen Hauptversammmlung der Fielmann AG am 13. Juli 2023

Im Rahmen unserer Stimmrechtsausübung haben wir bei der Hauptversammlung der Fielmann AG am 13. Juli 2023 beim Abstimmungspunkt zur Satzungsänderung in Bezug auf den Gegenstand des Unternehmens mit Nein gestimmt. Fielmann hatte beantragt, die Satzung dahingehend zu ändern, dass der Gegenstand des Unternehmens erweitert wird: „der An- und Verkauf von Waren, sowohl stationär als auch im Groß- und Versandhandel (E-Commerce), insbesondere im Bereich der Augenoptik und der Hörakustik, speziell der Handel mit Sehhilfen aller Art, insbesondere Brillen, Brillenfassungen und Gläsern, Sonnenbrillen, Kontaktlinsen, Zubehör und Accessoires, Hörsystemen und deren Zubehör sowie persönlicher Schutzausrüstung“. Nach der vorgeschlagenen Formulierung können theoretisch alle Waren an- und verkauft werden. Die Nachhaltigkeitswirkung der Geschäftstätigkeit kann somit zukünftig niedriger ausfallen, wenn nicht mehr nur mit Waren gehandelt wird, die zum Bereich Gesundheit (Sehhilfen, Hörgeräte) zugeordnet werden können. Um den Ansprüchen von Murphy&Spitz in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu entsprechen, muss der Umsatz mehrheitlich aus dem Handel in den Bereichen Augenoptik und Hörakustik stammen. 

Beim Antrag auf Satzungsänderung in Bezug auf die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen haben wir uns enthalten. Wir sehen sowohl die Vorteile aber auch die Nachteile virtueller Hauptversammlungen. Für virtuelle Hauptversammlungen ist keine Anfahrt notwendig. Dies ist eine große Zeit- und CO2-Ersparnis. Bei Präsenzveranstaltungen ist jedoch ein besserer Austausch mit anderen Aktionär*innen und dem Vorstand möglich. 

Mit der Vergütung des Vorstands sind wir nicht vollumfänglich einverstanden, sodass wir uns hier ebenfalls enthalten haben. Der Vorsitzende erhält eine in etwa doppelt so hohe Vorstandsvergütung wie die anderen Vorstandsmitglieder. Zudem enthält die variable Vergütung keinen Faktor in Bezug auf einen Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitsaspekt. Der einzige nicht finanzielle Aspekt, der Einfluss auf die variable Vergütung hat, ist die Kundenzufriedenheit. Den Aspekt der Vorstandsvergütung werden wir hinsichtlich der o.g. Punkte sowie der Nachhaltigkeitskriterien Equal Pay und angemessene Vergütungsstruktur beobachten.

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